24.01.2023 in Aktionen von SPD Kreis Germersheim
Der Petitionsausschuss des Landtags hat heute beschlossen, dass das neue gemeinsame Petition-Internetportal von Bund und Ländern den Bürger*Innen auf der Petitionswebseite des Landtags Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden soll.
Als Vorsitzender von AK Petitionen der SPD-Landtagsfraktion begrüßt Kropfreiter diesen Schritt ausdrücklich, da es ein wichtiger Schritt zur Förderung der direkten Demokratie ist.
Das Vorhaben zu einem gemeinsamen Petitionsportal wurde bereits zur Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder am 11./12. September 2022 in Wiesbaden beschlossen und soll als öffentlicher Gegenpol zu privaten Kampagnenplattformen dienen. „Die Einrichtung einer gemeinsamen Petitionswebseite ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Transparenz der politischen Entscheidungsfindung. Wir als SPD begrüßen deshalb die Einrichtung einer solchen Webseite und senden damit das richtige Signal, so dass wir uns weiterhin für die reibungslose Umsetzung einer solchen einsetzen werden“, so Kropfreiter.
Das Portal soll nicht nur bereits existierende Funktionen anbieten, wie unter anderem die Möglichkeit, Petitionen zu erstellen, zu bearbeiten, zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Es sollen darüber hinaus Informationen zu aktuellen bundes- und landesweiten Petitionen, eine Übersicht über die aktuellen Debatten in den Parlamenten und eine Datenbank mit Informationen über die Verfahrensregeln und die Rechtsgrundlagen für Petitionen bereitgestellt werden.
Die neue Petitionsplattform kann unter folgender Adresse erreicht werden:
www.petitionsportal.de
20.01.2023 in Aktionen von SPD Kreis Germersheim
„Wir brauchen einen wachen und wehrhaften Rechtsstaat – gerade in unseren von Krisen geprägten Zeiten. Ein schwacher Staat hilft nur den Starken. Für uns als SPD-Fraktion ist daher ein entschlossener, gut ausgestatteter und handlungsstarker Rechtsstaat unverhandelbar.“ Dieses Statement hat Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, anlässlich der Jahresauftaktklausur der Fraktion mit den Schwerpunktthemen Rechtsstaatlichkeit, Gewaltmonopol, Protest und Angriffe auf den Rechtsstaat gegeben. „Wir werden diese Themen 2023 zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit machen. Aus der tiefen Überzeugung, dass ein starker Rechtsstaat Basis für demokratisches, freies und sicheres Zusammenleben ist. Leider geraten diese auch zutiefst sozialdemokratischen Werte zunehmend unter Druck –auch hier bei uns.“
Bei der Jahresauftaktklausur sprachen namhafte Gastredner zum Thema und debattierten mit den Abgeordneten. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, stellte seinen Beitrag unter den Titel „Respekt, Achtungsanspruch und staatliches Gewaltmonopol – Funktionsbedingungen rechtsstaatlicher Demokratie“. Die Diskussion dazu wurde auch unter Beteiligung von Landesinnenminister Michael Ebling und Sabrina Kunz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, geführt. Im Anschluss referierte der Journalist Hasnain Kazim zu „Guter Protest braucht keinen Kartoffelbrei.“ Seine Thesen wurden lebhaft diskutiert, bevor Holger Münch, Präsident Bundeskriminalamt, seinen Vortrag zum Thema „Entwicklungen der Sicherheitslage in Deutschland – Herausforderungen für die Sicherheitsarchitektur und Lösungsansätze“ mit anschließendem intensiven Austausch hielt.
Thema war auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu „Extremismus im öffentlichen Dienst“, das die SPD-Fraktion in Auftrag gegeben hatte. Es zeigt, welche Möglichkeiten bestehen, Extremisten aus dem Staatsdienst zu entfernen und welche Voraussetzungen dazu gegeben sein müssen. Anlass war seinerzeit, dass ein Ex-Bundestagsabgeordneter der AfD wieder als Richter tätig werden wollte. Das Gutachten finden Sie hier: bit.ly/wdgutachten
Statements zur Jahresauftaktklausur der SPD-Landtagsfraktion
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Fraktionschefin: „Viele haben das Gefühl, Demokratie und Rechtsstaat seien naturgemäß gegeben. Dies ist leider nicht der Fall, unser Rechtsstaat steht unter Druck – von Feinden innen und außen. Deswegen gilt für mich ganz klar: Demokratie und Freiheit müssen gesichert und verteidigt werden, wir Demokratinnen und Demokraten müssen wehrhaft sein. Ein starker Rechtsstaat ist immer auch ein wehrhafter Staat und eine wehrhafte demokratische Gesellschaft.“
Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher: „Grundvoraussetzung für einen Rechtsstaat ist das staatliche Gewaltmonopol. Exekutive und Judikative sind mit der demokratischen Legitimation der Bürger*Innen Grundpfeiler dafür, dass Werte der Mehrheit umgesetzt und Rechte der Minderheit geschützt werden – auf Basis von Verfassung und Gesetzen. Sie gegen interne und externe Angriffe zu stärken, ist Kern unserer Arbeit und sozialdemokratischen Identität.“
Nina Klinkel, polizeipolitische Sprecherin: „Unsere Polizistinnen und Polizisten sorgen Tag für Tag dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert, dass Menschen in Sicherheit und Freiheit leben können. Sie vollbringen einen unendlich wichtigen Dienst – aber sind leider zunehmend Gefahren ausgesetzt. Dem zollen wir nicht nur höchste Anerkennung, sondern setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass sie für ihren wichtigen Dienst in jeder Hinsicht bestmöglich ausgestattet sind.“
Michael Hüttner, extremismuspolitischer Sprecher: „Dass Extremisten von innen und außen einen Rechtsstaat schwächen, im schlimmsten Fall zerstören können, ist leider keine Fiktion. Dass sie es versuchen, lässt sich überall beobachten. Umso wichtiger ist es, dass wir alle entschlossen reagieren und dass der Staat alle Bedrohungen kontinuierlich im Blick hat. Eine Leitfrage auch für uns als Sozialdemokratie ist dabei: Wo endet legitimer Protest, wo beginnt Extremismus?“
Christoph Spies, rechtspolitischer Sprecher: „Eine handlungsstarke Justiz ist ein unerlässliches Element eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats. Sie schützt Rechte der Einzelnen und auch der gesamten Gesellschaft; sie wacht über die Grundpfeiler unserer Gesellschaft und wahrt die Ordnung unseres Zusammenlebens. Wir werden als SPD-Landtagsfraktion daher den Kurs fortsetzen, unsere Justiz gut ausgestattet, modern und bürgernah aufzustellen.“
Hintergrund
Mit ihrer Jahresauftaktklausur rückt die SPD-Landtagsfraktion einen Themenkomplex in den Mittelpunkt, mit dem sie sich auch in der Vergangenheit wiederholt und intensiv befasst hat. Mit mehreren aktuellen Debatten wurden gesellschaftliche Diskussionen ins Parlament geholt – beispielsweise nach dem Polizisten-Mord von Kusel oder der Bluttat in Idar-Oberstein. Auch fraktionsintern wurden die Themen debattiert, unter anderem unlängst der Komplex Reichsbürger und Verschwörungstheorien mit der renommierten Sozialpsychologin Pia Lamberty.
19.12.2022 in Aktionen von SPD Kreis Germersheim
„Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation – kurz KIPKI – gelingt der Landesregierung ein kraftvoller Doppelschlag. Zum einen erfolgt mit den 250 Millionen Euro eine spürbare Förderung des Klimaschutzes im Land. Zum anderen wird die kommunale Familie zusätzlich zum reformierten und gewachsenen kommunalen Finanzausgleich und der milliardenschweren Befreiung von Liquiditätskrediten erneut äußerst nachhaltig gefördert. Beides, Klimaschutz und kräftige Kommunen, sind Ziele, für die auch wir als SPD-Fraktion uns permanent einsetzen. Von daher können wir KIPKI nur ausdrücklich begrüßen.“ So kommentiert Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Fraktion, den heute von der Landesregierung beschlossenen und vorgestellten Entwurf zum Landesgesetz.
„Den Mix aus Pauschalförderungen und Wettbewerb ist gerecht und innovativ“, führte Bätzing-Lichtenthäler aus. Denn: Von KIPKI profitieren alle Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, kreisfreie und -angehörige Städte sowie Landkreise durch eine Pauschalförderung - Ortsgemeinden über die Verbandsgemeinden, die deren Projekte bei einer Antragstellung berücksichtigen. Am zweiten Teil, dem Wettbewerb, können sich Kommunen, kommunale Unternehmen, Joint Ventures mit kommunaler Beteiligung sowie privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen. Bei Letzteren sind die Zustimmung der Kommune und ein überragendes kommunales Interesse erforderlich. Für Ortsgemeinden gibt es einen eigenen Förderstrang.
„Aus Sicht der SPD-Fraktion ist hervorzuheben, dass KIPI einen Förderschwerpunkt bei Maßnahmen im Bereich Kitas und Schulen sowie an kommunalen Begegnungsorten wie Dorfgemeinschaftshäusern oder Freizeiteinrichtungen setzt. Das stärkt den Gedanken ,Klimaschutz für alle‘“, so Bätzing-Lichtenthäler. „Gerade beim Klimaschutz ist es wichtig, möglichst vielen Menschen möglichst niedrigschwellige Möglichkeiten aufzuzeigen – beispielsweise mit sogenannten Balkonkraftwerken. Denn klar ist: Viele kleine Schritte ergeben einen großen Fortschritt – das gilt auch und gerade beim Kampf gegen den Klimawandel.“
08.12.2022 in Aktionen von SPD Kreis Germersheim
Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro federn wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen ab. Wir lassen niemanden alleine.
Maßnahmen des ersten Entlastungspakets vom 23. Februar 2022
- Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro im Jahr.
- Erhöhung der Fernpendlerpauschale: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöhen wir die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
- Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
- Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.
- Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
- Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
- Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Davon profitieren sechs Millionen Arbeitnehmer:innen, besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung.
- Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
- Steuerliche Erleichterungen: Wir entlasten weiterhin die Wirtschaft in der Pandemie und haben das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen:
o erweiterte Verlustverrechnung
o Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr
o Verlängerung der Home-Office-Pauschale um ein Jahr
o Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
o Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus
Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets vom 24. März 2022
Entlastungen für Bürger:innen
- Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
- Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
- Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
- Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang – von Juni bis August 2022 – 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).
- ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Das 9-Euro-Ticket galt von Juni bis August 2022 für alle Bürger:innen in ganz Deutschland.
Stabile Energieversorgung durch Diversifizierung unserer Energiequellen
- Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Bundesregierung hat wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Erneuerbare Energien erhalten künftig Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Ausschreibungsmengen und Ausbauziele heben wir deutlich an. Bis 2035 soll Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.
- Bereitstellung von Gas: Ausgefallene Gaslieferungen kompensieren wir durch neue Energiepartnerschaften und die Diversifizierung unserer Bezugsquellen. Bislang kam der größte Teil der Erdgas-Importe über Pipelines nach Deutschland. Gas kann aber auch in flüssiger Form (Liquified Natural Gas, LNG) per Schiff nach Europa und Deutschland gebracht werden. Deshalb hat die Ampel frühzeitig damit begonnen, schwimmende LNG-Terminals zu mieten. Zusätzlich treiben wir den Bau von LNG-Terminals an Land voran, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Wir füllen die Gasspeicher und treffen Vorsorge für den Winter. Anfang des Jahres waren die Gasspeicher kaum gefüllt. Das haben wir geändert und dafür gesorgt, dass die Speicher in-zwischen nahezu vollständig gefüllt sind.
- Förderung von Wasserstoff: Wir beschleunigen den Hochlauf unserer Wasserstoffwirtschaft und bauen unsere internationalen Lieferpartnerschaften aus. Dazu werden wir auch verstärkt klimaneutralen Wasserstoff importieren.
Stärkung des Ordnungsrahmens
- Entlastungen für Verbraucher:innen gewährleisten: Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise auch wirklich an die Kund:innen weitergegeben werden.
- Stärkung der Marktaufsicht und -regulierung: Wir wollen – auch mit unseren europäischen Partnern – an Lösungen arbeiten, um künftigen Fehlentwicklungen auf den Rohstoffmärkten besser begegnen zu können.
Verringerung des Energieverbrauchs
- Förderung von energieeffizienten Gebäuden: Wir reformieren das Gebäudeenergiegesetz und legen im Neubau ab 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 fest. Zudem soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Immobilieneigentümer:innen werden wir den Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen erleichtern.
- Stärkung der Fernwärme: Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern. Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.
- Aufruf der Bundesregierung zum Energiesparen: Wir müssen aber auch Energie einsparen. Damit das gelingt, hat die Ampel die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet. Mit Erfolg: Viele Haushalte und Unternehmen haben in den vergangenen Monaten den Energieverbrauch deutlich reduziert.
Maßnahmen des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022
Maßnahmen auf dem Energiemarkt
- Hohe Zufallsgewinne abschöpfen: Viele Energieunternehmen erzielen wegen des Marktdesigns hohe unerwartete Gewinne, sogenannte Über- oder Zufallsgewinne. Diese schöpfen wir EU-weit ab, um eine Strompreisbremse zu finanzieren (siehe S. 4, Abwehrschirm vom 29. September 2022).
- Anstieg der Netzentgelte dämpfen: Netzentgelte sind Teil der Strompreise und werden somit von den Verbraucher:innen getragen. Wir sorgen dafür, dass ihr Anstieg begrenzt wird.
- Entlastung beim CO2-Preis: Die für Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Brennstoffe um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Auch die Folgeschritte verschieben sich.
Entlastungen für Bürger:innen
- Familien unterstützen: Wir erhöhen ab Januar 2023 Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen). Auch der Kinderfreibetrag steigt 2023 und 2024 deutlich an.
- Einmalzahlung für Studierende: Mit einer Energiepreispauschale von 200 Euro entlasten wir Studierende sowie Fach- und Berufsschüler:innen. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann digital beantragt werden.
- Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.
- Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält einen zweiten Heizkostenzuschuss (415 für eine Person, 540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro).
- Einführung des Bürgergelds: Ab 2023 sorgt das Bürgergeld für mehr Respekt, Sicherheit und neue Chancen. Der Regelsatz steigt um 53 Euro auf 502 Euro, zudem gibt es bei beruflicher Qualifizierung einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro.
- Einmalzahlung für Rentner:innen: Sie erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird bis Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen ausgezahlt und ist steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Auch Versorgungsbeziehende des Bundes erhalten die Einmalzahlung.
- Weniger Sozialabgaben bis 2.000 Euro: Wer einen Midijob ausübt, zahlt künftig weniger Sozialabgaben. Dazu haben wir die Midijob-Einkommensgrenze von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Die Rentenansprüche bleiben dadurch unverändert.
- Das Kurzarbeitergeld haben wir bis Ende 2023 verlängert. Es gilt weiterhin der erleichterte Zugang, zudem können auch Leiharbeitnehmer:innen die Unterstützung erhalten.
- Abbau der kalten Progression: Um die Folgen der Preissteigerungen auszugleichen, passen wir die Einkommensteuertarife an. Das bedeutet: weniger Steuern und mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.
- Wir führen ein Deutschlandticket für 49 Euro monatlich ein. Damit kann der ÖPNV in ganz Deutschland für beliebig viele Fahrten genutzt werden.
- Sonderzahlungen von Arbeitgebern: Diese können als Inflationsausgleich gewährt werden und sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Dies gilt bis Ende 2024.
- Die Doppelbesteuerung der Renten wird abgeschafft. Ab 2023 sind Rentenbeiträge steuerlich vollständig absetzbar. Künftig werden Renten nur besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.
- Die Home-Office-Pauschale wird verbessert und entfristet: Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 6 Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr (ursprünglich waren 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr geplant).
- Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme senken wir bis Ende 2024 auf 7 Prozent.
Unterstützung für Unternehmen
- Der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Unternehmen wird bis Ende 2023 verlängert. Damit entlasten wird rund 9.000 Betriebe, die viel Energie benötigen.
- Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende 2022 verlängert, darunter das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur Liquiditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm.
- Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 auf 7 Prozent reduziert.
Maßnahmen des Abwehrschirms über 200 Milliarden Euro vom 29. September 2022
Soforthilfe Dezember
- Private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas oder Wärme im Jahr wird die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse.
Energiepreisbremsen
- Gas- und Fernwärme-Preisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge (bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021). Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Gaseinsparen aufrechterhalten werden.
- Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, den Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstun- den im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
- Besondere Regelungen für Härtefälle: Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen wie z. B. Öl oder Holzpellets heizen und besonders belastet sind.
- Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für ihren Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.
- Parallel arbeitet die Bundesregierung an der Einführung eines befristeten Solidarbeitrags auf die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.
Weitere Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland