Pressemitteilung
03.02.2017 in Pressemitteilung von AG 60plus Südpfalz
Am Mittwoch den 01. Februar 2017 hat der Vorstand des SPD-Kreisverbandes-SÜW gemeinsam mit der SPD-Kreistagsfraktion-SÜW, Torsten Blank als Landratskandidat für den Landkreis SÜW einstimmig vorgeschlagen. „Ich will Landrat des Kreises SÜW werden und die erfolgreiche Arbeit von Theresia Riedmaier fortsetzen. Natürlich werde ich auch eigene Akzente setzen“, so Blank. Er stellt sich auf der Nominierungskonferenz am 15.03.2017 den Delegierten zur Wahl. Die Landratswahl wurde erforderlich, weil die amtierende Landrätin Theresia Riedmaier vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen im Spätherbst 2017 aus ihrem Amt ausscheiden wird.
„Es ist ein gutes Zeichen, wie einmütig und klar die SPD-SÜW ihren Kandidaten benannt hat! Wir von der AG 60plus-Südpfalz werden die Ärmel hochkrempeln und Torsten Blank gemeinsam mit den Wahlkämpfern der SPD-SÜW unterstützen und zum Wahlsieg führen ", sagten die Vorsitzenden der AG 60plus- Südpfalz,
Wolfgang Thiel, Klaus Böhm und Karin Grimm.
10.01.2017 in Pressemitteilung von AG 60plus Südpfalz
Der SPD Kreisvorstand hat sich in seiner Vorstandssitzung am 04.01.17 in Rheinzabern einstimmig für Nicole Zor aus Neuburg als Kandidatin für die Landratswahl am 14.05.2017 ausgesprochen.
"Eine kluge Entscheidung für unsere Region, wir von der AG 60plus werden uns für Nicole ins Zeug legen", so die Vorsitzenden der AG 60plus-Südpfalz, Wolfgang Thiel, Klaus Böhm und Karin Grimm.
05.01.2017 in Pressemitteilung von SPD Kreis Germersheim
Der SPD Kreisvorstand hat sich in seiner Vorstandssitzung am 04.01.17 in Rheinzabern einstimmig für Nicole Zor aus Neuburg als Kandidatin für die Landratswahl am 14.05.2017 ausgesprochen. Nicole Zor (SPD-Neuburg) soll bei der gemeinsamen Kreis und Nominierungskonferenz am 08.02.2017 in Jockgrim gewählt werden.
11.11.2016 in Pressemitteilung von SPD Germersheim
Auf Eilantrag der Stadt beim Verwaltungsgericht Neustadt Anfang Oktober entschied dieses am 07.November, dass vorerst keine Bauarbeiten ausgeführt werden dürfen. Das Gericht stellte fest, dass die Baugenehmigung gravierende Mängel aufweise. So sei etwa nicht sichergestellt, dass die Moschee mit der Wohnnutzung in dem Wohngebiet vereinbar sei - dafür spreche schon die Größe der genehmigten Fläche. Ein verbindliches Nutzungskonzept fehle. Auch die Anzahl der Parkplätze sei nicht angemessen. Das Gericht sieht durch die unzureichenden Regelungen die Gefahr von Störungen für die Anwohner, etwa durch Gebetszeiten in den frühen Morgenstunden.
01.05.2026, 11:00 Uhr - 15:00 Uhr Einladung zum Grillfest
02.05.2026, 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Gemarkungswanderung des OV Impflingen
Auf einer ca. 3,5-stündigen Wanderung durch unsere Gemarkung lernen wir Impflingen aus einer neuen Pers …
07.05.2026, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr Juso Stammtisch
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