Trassenverlauf 2. Rheinbrücke bei Wörth im Bereich der Kreisstraße 25

Veröffentlicht am 02.01.2009 in Kommunales

Rheinbrücke Max'au

„Die Trasse zur zweiten Rheinbrücke wird nicht nach Süden in Richtung Alt-Wörth gerückt. Stattdessen soll die bestehende Straße zum Hafen ausgebaut werden“, so Landratskandidat Rainer Strunk. Die Trasse zur zweiten Rheinbrücke wird nun doch im Bereich der Kreisstraße 25 verlaufen, die von der B 9 zum Wörther Hafen führt. Dies ist das Ergebnis des Linienbestimmungsverfahrens. „Damit sind erfreulicherweise Pläne gescheitert, die Trasse aus Umweltschutzgründen südlich in Richtung Alt-Wörth zu verlegen, was zu vermehrten Belastung für die Wörther Bewohner geführt hätte“, so Strunk in einer ersten Bewertung.

Die Trasse soll 1,4 Kilometer auf der vorhandenen K 25 verlaufen und diese ersetzen, teilte der Wirtschaftsministers Hendrik Hering (SPD) nun mit. Das Hafengelände und die Daimler-Lastwagen-Teststrecke sollen über „einen zentralen höhegleichen Anschluss“ angebunden werden, was auf einen Kreisel hinauslaufen dürfte. Damit folgt die Linienbestimmung nun dem Raumordnerischen Entscheid von 2006. Damals wurde der Entscheid für die K-25-Trasse mit der Schonung von landwirtschaftlichen Flächen begründet, so das Verkehrsministerium auf Anfrage der RHEINPFALZ. In Berlin offenbar zu den Akten gelegt wurde auch der Vorschlag, die Trasse zur neuen 2. Rheinbrücke nach Süden und damit näher an Wörth heran zu rücken. Damit sollten vor allem im Bereich der Anbindung an die B 9 einem FFH- und Vogelschutzgebiet (FFH = Flora und Fauna Habitat = Naturschutzgebiet nach EU-Richtlinien) ausgewichen werden. Dies rief wiederum vor allem in Alt-Wörth eine Bürgerinitiative auf den Plan. Deren Initiatoren befürchteten, dass durch die Südverschiebung der Ort stärker unter dem Verkehrslärm zu leiden hat. Immer noch offen scheint nach Meinung von Strunk die Frage, ob die EU-Kommission eingeschaltet werden muss. Der mögliche Grund wären erheblichen Beeinträchtigungen innerhalb der FFH-Gebiete durch die neue Straße. Darüber, ob dies der Fall ist, könne noch eine abschließende Aussage getroffen werden, so das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium. Dazu bedürfe es noch weiterer Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion sowie dem Bundesverkehrsministerium.

 
 

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