Neuordnung der Wahlplakatwerbung für Germersheim

Veröffentlicht am 16.02.2020 in Pressemitteilung

Wahlwerbung und Wahlplakatierung im öffentlichen Raum sollen zukünftig nur noch an zentralen, dafür vorgeschriebenen Plätzen erlaubt sein

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hat bezüglich politischer Wahlwerbung und Wahlplakatierung im öffentlichen Raum einen Antrag auf den Weg gebracht.
Die SPD fordert bei ihrem Antrag die Stadtverwaltung auf, an geeigneten Stellen ausreichende Möglichkeiten der Plakatierung durch Großplakate auszuweisen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, an vier bis maximal sechs Plätzen im Stadtbereich Stellwände zur Anbringung von Wahlplakaten für die einzelnen Parteien aufzustellen.
Darüber hinaus soll eine Plakatierung/Wahlwerbung nur noch an den von der Stadtverwaltung ausgewiesenen Stellen erlaubt sein.
Das Aufstellen von Plakatständern und das Anbringen von Papier- und Hohlkammerplakaten o.ä. im Stadtbereich soll untersagt werden.
Als Begründung führt die Ratsfraktion u.a. an, dass die Parteien, was Umweltschutzgedanken angeht, mit gutem Beispiel voraus gehen sollten, ohne dabei ihre notwendige Wahlwerbung aufzugeben oder massiv einzuschränken.
Den Antrag in Gesamtlänge mit entsprechender Begründung finden Sie hier.

 
 

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